Freitag, 20. März 2015

Konstitutive unternehmerische Entscheidung

Konstitutive unternehmerische Entscheidung:


1.Unternehmenszweck:
→ Welche Leistungen bringt das Unternehmen hervor
Welche Probleme werden durch diese Leistungen gelöst?
→ In welchem Tätigkeitsfeld bewegt sich das Unternehmen

2.Standort
→Infrastruktur (Transportkosten,Zulieferer)
→Konkurenz/Absatzmarkt
→Kosten und Verfügbarkeit von qualifizierten Arbeitnehmern
→ Steuern Subventionen

3.Rechtsform
Einflussfaktoren

4.Finanzierung

weiter zu: Betriebswirtschaftliche Ziele

Das Ökonomische Prinzip

1.10. Ökonomisches Prinzip:

Das ökonomische Prinzip verlangt, das Verhältnis aus Produktionsergebnis (Output,Ertrag) und Produktionseinsatz(Input,Aufwand) zu optimieren.

Maximumprinzip: Gegebener Input→Maximaler Output
Minimumprinzip: Gegebener Output→Minimaler Input


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Bedürfniseinteilung nach Maslow :

Bedürfniseinteilung nach Maslow :

Stufe 1: existentielle Bedürfnisse (- Essen, Trinken, Schlafen)
Stufe 2: Sicherheit (- körperliche Unversehrtheit u. Gesundheit)
Stufe 3: Geselligkeitsbedürfnis (- Kontakt, Kommunikation)
Stufe 4: soziale Anerkennung (- Ansehen, Status)
Stufe 5: Selbstverwirklichung (- Entfaltungsmöglichkeiten,Individualität)


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Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 2/2

Wirtschaft(en):

Unter dem Wirtschaften versteht man das möglichst vorteilhafte und planmäsige Entscheiden über knappe Güter um die bestmögliche Bedürfnisbefriedung zu erzielen.


Güter:

materielle⇔ideelle/immaterielle
Produktionsgüter⇔Konsumgüter
privat⇔öffentliche

Bedürfnisse:

Das Bedürfnis des Menschen entsteht aus einem Mangelempfinden heraus und verursacht ein Antrieb und Bestreben,welches darauf gerichtet ist, dieses Empfinden zu beheben bzw. zu befriedigen.

Man unterscheidet Bedürfnisse hierbei wie folgt :
  • Individualbedürfnisse: Zurück zuführen auf die Wünsche und Forderungen eines einzelen Menschen-kann auch nur von diesem befriedigt werden-also gesellschaftsunanbhängig (z.B Schlaf,Essen,Trinken,Handy)
  • Kollektivbedürfnisse: Befriedigung nur durch das Handeln anderer -also gesellschaftsabhängig (z.B Anerkennung,Liebe,Sicherheit)

Montag, 16. März 2015

Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre 1/2

1. Einführung in die Betriebswirtschaftslehre 

  • Betriebswirtschaftslehre als Wissenschaft

  • Grundbegriffe und Definitionen 


1.1. Die Betriebwirtschaftslehre

  • Liefert theoretische Erklärung für reale Zusammenhängen 
  • Soll realitätsnahe und umsetzbare Handlungsempfehlungen geben 
  • Beispiel : " Man muss versuchen,die Kartoffelernte dem Konsumbedarf der Bevölkerung anzupassen."

1.2. Bereiche der Betriebwirtschaftslehre:

  • Unternehmensführung/-management 
  • Finanzierung 
  • Investition
  • Personalwesen
  • Produktion
  • Controlling
  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Marketing

1.3 Der Betrieb

Der Betrieb ist eine organisatorische Einheit, die , für die Erreichung von bestimmten Zielen, materielle und immaterielle Dienstleistungen und Sachgüter erstellt und weiter gibt.

1.4. Die Unternehmung:

Ein Betrieb im marktwirtschaftlichem Wirtschaftssystem wird definiert als Unternehmung.

1.5. Das Unternehmen: 

Das Unternehmen ist der/die Rechtsträger/Rechtseinheit unter welchen ein oder mehrere Betriebe geführt werden. 

Gesellschaftsformen eines Unternehmens

1.6. Die Firma

  • Name des Kaufmanns im Geschäftsleben 
  • Vgl, §17 HGB
  • Falsch : Ich habe meinen Stift in der Firma vergessen / Meine Firma erzielt Gewinne